
Um die Qualität des Biomülls zu verbessern und Kosten beim Aussortieren von Fremdstoffen zu sparen, tritt in Deutschland ab dem 1. Mai eine neue Abfallverordnung in Kraft. Das zieht einige Änderungen bei der Müllabfuhr nach sich. Worauf man achten sollte:
Bioabfälle dürfen ab dem 1. Mai nur noch maximal 1 Prozent Fremdstoffe enthalten. Entsorgungsunternehmen müssen Biotonnen strenger auf Verunreinigungen kontrollieren, unter anderem mit Sensoren an den Müllfahrzeugen. Tonnen mit einem Fremdstoffanteil von mehr als 3 Prozent werden von der Müllabfuhr nicht mehr geleert.
Wenn die Biotonne nicht geleert wird, muss der Besitzer den Müll selbst nachsortieren und korrekt entsorgen.
Bei groben Verstößen gegen die Abfallverordnung können sogar Geldstrafen von bis zu 2.500,- Euro verhängt werden.
Was gehört in die Biotonne?
In die Biotonne gehören biologisch abbaubare Abfälle aus Küche und Garten. Dazu zählen unter anderem:
- Brot und Backwaren
- Eierschalen
- Fisch, Fleisch und Wurst
- Milchprodukte
- Obst und Gemüse (auch Südfrüchte)
- Kaffeefilter und Teebeutel
- Gartenabfälle (zum Beispiel Blumen, Blumenerde, Laub, Pflanzenteile, Gras, Unkraut, Zweige)
- Stroh, Heu und Kleintierstreu (in kleinen Mengen)
- Holzwolle und Sägespäne (nur von unbehandeltem Holz)
- Haare, Federn und Knochen
Was ist in der Biotonne verboten?
Fremdstoffe, die nicht in die Biotonne gehören, sind zum Beispiel:
- Kunststoffe und Verpackungen wie Plastiktüten, Einweggeschirr und -besteck, Kaffeekapseln, Blumen- und Pflanztöpfe (auch kompostierbare)
- Metall, Glas und Keramik
- behandeltes Holz (zum Beispiel Möbel und Spanplatten)
- Windeln (auch kompostierbar).
- Hygieneartikel wie Tampons, Binden und Windeln (auch kompostierbare), Verbandmaterial, Watte und Wattestäbchen
- Textilien
- tierische Abfälle (zum Beispiel Hundekot oder mineralische Kleintierstreu)
- Asche, Ruß und Kehricht
- Medikamente und Chemikalien
- Staubsaugerbeutel
- Putzlappen und -tücher
- Tapeten und Teppichböden
Quelle: HAZ vom 26.04.2025, Paul Primke