Die neue V E R O R D N U N G über die öffentliche Sicherheit in der Stadt Ronnenberg
Die neue V E R O R D N U N G über die öffentliche Sicherheit in der Stadt Ronnenberg

Die neue V E R O R D N U N G über die öffentliche Sicherheit in der Stadt Ronnenberg

Liebe Benther Bürgerinnen und Bürger,

am 1. November 2025 ist die neue V E R O R D N U N G über die öffentliche Sicherheit in der Stadt Ronnenberg in Kraft getreten.


🏙️ Allgemeines

Die Verordnung regelt, wie sich Menschen auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Anlagen in Ronnenberg verhalten müssen, um Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit zu gewährleisten.
Sie gilt grundsätzlich für alle öffentlichen Bereiche, in manchen Fällen auch für private Grundstücke, wenn diese Auswirkungen auf das öffentliche Leben haben.


🚯 Sauberkeit und Umweltschutz

  • Müll, Zigaretten, Kaugummis oder Essensreste dürfen nicht auf Straßen oder Plätze geworfen werden.
  • Urinieren oder Waschen im öffentlichen Raum ist verboten.
  • Grillen ist nur auf ausdrücklich ausgewiesenen Grillflächen erlaubt.
  • Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Flächen nicht gewaschen oder repariert werden.
  • Abfallbehälter dürfen nicht zweckentfremdet werden (z. B. für Hausmüll).
  • Sperrmüll darf frühestens am Vortag der Abholung ab 18 Uhr herausgestellt werden.
  • Baustoffe dürfen Verkehrsflächen nicht blockieren; Einläufe und Hydranten müssen frei bleiben.

🐾 Tiere

  • Hundehaufen müssen immer sofort entfernt werden – Beutel sind mitzuführen.
  • Hunde sind verboten auf:
    • Kinderspielplätzen
    • Schulhöfen (wenn zum Spielen freigegeben)
    • Bolzplätzen
    • Friedhöfen
  • Leinenpflicht gilt:
    • bei Veranstaltungen, Märkten und Festen,
    • in bestimmten Natur- und Landschaftsschutzgebieten,
    • sowie jährlich vom 1. April bis 15. Juli (Brut- und Setzzeit).
  • Gefährliche Hunde müssen immer angeleint und mit Maulkorb geführt werden.
  • Füttern von Tauben, Enten oder Fischen ist verboten.

🔇 Lärmschutz

  • Ruhezeiten:
    • Sonn- und Feiertage: ganztägig
    • Werktage: 13–15 Uhr (Mittagsruhe) und 22–7 Uhr (Nachtruhe)
  • In diesen Zeiten sind laute Arbeiten, Musik und Rasenmähen untersagt.
  • Rasenmäher und andere motorbetriebene Geräte dürfen werktags nur zwischen
    7–13 Uhr und 15–19 Uhr genutzt werden.
  • Altglascontainer dürfen nur zwischen 7–20 Uhr benutzt werden.

🔥 Feuer und Sicherheit

  • Offenes Feuer ist grundsätzlich verboten.
    • Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer) müssen mindestens einen Monat vorher beantragt werden.
    • Kleine Gartenfeuer bis 1 m Durchmesser sind erlaubt, wenn keine Belästigung entsteht.
  • Riesen-Bärenklau und Ambrosia dürfen nicht angebaut werden – sie müssen entfernt werden.
  • Eisflächen dürfen nicht betreten oder befahren werden, außer bei ausdrücklicher Freigabe.

🧱 Private Grundstücke und Hausnummern

  • Hecken und Äste dürfen nicht in Straßen oder Wege ragen.
  • Schneeüberhänge und Eiszapfen müssen umgehend entfernt werden.
  • Hausnummern müssen deutlich sichtbar und mindestens 10 cm hoch sein.
  • Altkleidercontainer dürfen nur mit Genehmigung aufgestellt werden.

🧍 Verhalten in der Öffentlichkeit

  • Aggressives Betteln, aufdringliche Werbung oder Belästigung durch Alkoholmissbrauch sind verboten.
  • Gruppen mit Alkoholkonsum dürfen keine öffentlichen Einrichtungen (Bänke, Spielplätze) blockieren.
  • Trinken von Alkohol ist vor Schulen, Kitas und Spielplätzen untersagt.

⚖️ Strafen

  • Verstöße gegen die Verordnung gelten als Ordnungswidrigkeiten.
  • Es drohen Geldbußen bis zu 5.000 Euro.
  • Die Stadt kann Ausnahmen auf Antrag genehmigen, wenn keine öffentlichen Interessen entgegenstehen.


Henning Bitter, Ortsbürgermeister

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